Was
darf angeboten werden?
- Die Produkte müssen selbstgemacht und von guter
Qualität sein.
- Verkauft werden soll aus einem mitgebrachten Koffer. Kleiderständer etc. sind nicht
vorgesehen, können aber im Einzelfall abgeklärt werden. (Bitte dafür unbedingt
vorab mit mir klären und genehmigen lassen).
- Versicherung
ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der
jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden
Austeller/in.
- Jede
Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen
selber
verantwortlich.
Die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.
Verkaufsfläche:
Der Ausstellungsplatz ist eine Tischhälfte einer Festbankgarnitur (120x60 cm). Diese werden von der Veranstalterin gestellt. Die Fläche darf vollumfänglich genutzt werden.
Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich. Es dürfen auch Produkte vor und oder neben dem Koffer platziert werden. Der Koffer sollte allerdings unbedingt Hauptverkaufsfläche bleiben.
Ein bodenlanges Tischtuch / Stoff sollte mitgebracht werden. Die Farbe des Tuches darf selbst gewählt werden. Zu bedenken ist allerdings, dass der Standplatz eher dunkel ist und helle Farben gewählt werden sollten.
Es ist ein Stromanschluss gegeben. Allfällige Beleuchtung (empfehlenswert, inkl. Verlängerungskabel/Kabelrolle) muss selbst
mitgebracht werden.
Es
darf in die Höhe gebaut werden, es sollte aber möglich sein, über den Koffer zu
schauen.
Kosten:
Die Standmiete
beträgt pro Tischhälfte und Aussteller 50.-CHF
Mit dem Versand der Teilnahmebestätigung und
der Bezahlung der Platzgebühr ist die Teilnahme bindend und seitens der
Veranstalterin fest zugesichert. Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor dem
Markt kostenlos möglich, danach wird die Gebühr nicht mehr erstattet, es sei denn es wird ein möglicher Ersatzteilnehmer gefunden (nach Absprache mit der Veranstalterin).
Die Einteilung der Standplätze wird von der Veranstalterin festgelegt.
Ausschlussgründe:
Teilnehmer
sind vom Markt auszuschließen, wenn grundlegend andere
Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben. Standplätze können
auch nicht ohne Rücksprache unter der Hand weiter vergeben werden. In diesem
Fall, können auch am Markttag selbst Teilnehmer noch ausgeschlossen werden.
Haftung Standplatz:
Für
Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal
oder den Stand selber verursacht werden, haftet der Aussteller. Der Aussteller
ist selbst für die Bewachung seines Standes zuständig.
Mit
der Anmeldung akzeptiert jede/r AusstellerIn die Bedingungen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen