Teilnahmebedingungen

Was darf angeboten werden?

- Die Produkte müssen selbstgemacht und von guter Qualität sein.
- Verkauft werden soll aus einem mitgebrachten Koffer. Kleiderständer etc. sind nicht vorgesehen, können aber im Einzelfall abgeklärt werden. (Bitte dafür unbedingt vorab mit mir klären und genehmigen lassen).
- Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in.
- Jede Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber
verantwortlich.
Die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.


Verkaufsfläche:

Der Ausstellungsplatz ist eine Tischhälfte einer Festbankgarnitur (120x60 cm). Diese werden von der Veranstalterin gestellt.  Die Fläche darf vollumfänglich genutzt werden. 
Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich. Es dürfen auch Produkte vor und oder neben dem Koffer platziert werden. Der Koffer sollte allerdings unbedingt Hauptverkaufsfläche bleiben.
Ein bodenlanges Tischtuch / Stoff sollte mitgebracht werden. Die Farbe des Tuches darf selbst gewählt werden. Zu bedenken ist allerdings, dass der Standplatz eher dunkel ist und helle Farben gewählt werden sollten.

Es ist ein Stromanschluss gegeben. Allfällige Beleuchtung (empfehlenswert, inkl. Verlängerungskabel/Kabelrolle) muss selbst mitgebracht werden.
  
Es darf in die Höhe gebaut werden, es sollte aber möglich sein, über den Koffer zu schauen. 


Kosten:

Die Standmiete beträgt pro Tischhälfte und Aussteller 50.-CHF


Mit dem Versand der Teilnahmebestätigung und der Bezahlung der Platzgebühr ist die Teilnahme bindend und seitens der Veranstalterin fest zugesichert. Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor dem Markt kostenlos möglich, danach wird die Gebühr nicht mehr erstattet, es sei denn es wird ein möglicher Ersatzteilnehmer gefunden (nach Absprache mit der Veranstalterin).


Die Einteilung der Standplätze wird von der Veranstalterin festgelegt.


Ausschlussgründe:

Teilnehmer sind vom Markt auszuschließen, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben. Standplätze können auch nicht ohne Rücksprache unter der Hand weiter vergeben werden. In diesem Fall, können auch am Markttag selbst Teilnehmer noch ausgeschlossen werden.


Haftung Standplatz:
Für Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand selber verursacht werden, haftet der Aussteller. Der Aussteller ist selbst für die Bewachung seines Standes zuständig.


Mit der Anmeldung akzeptiert jede/r AusstellerIn die Bedingungen.

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